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Center for Corporate Compliance

Compliance beschreibt die Notwendigkeit, durch Maßnahmen der betrieblichen Organisation für die Rechtmßigkeit unternehmerischen Handelns zu sorgen. Das betrifft gleichermaßen die Geschftsleitung und Aufsichtsorgane wie die im Betrieb beschftigten Personen. Ein sich wandelndes Regulierungsverstndnis, die fortlaufende Verdichtung rechtlicher Anforderungen und eine breitflchige Sanktionierung von Rechtsverstößen veranlassen Unternehmen in zunehmendem Maße, sich den mit Compliance verbundenen Anforderungen zu stellen. Gefordert sind dabei neben im Ausgangspunkt grundlegenden rechtlichen Analysen vor allem die Erarbeitung betriebswirtschaftlicher Umsetzungs- und Kommunikationsstrategien. Hinzu tritt die Entwicklung und Verwirklichung unternehmensethischer Grundprinzipien.

Portrtfoto von Professor Dr. Michael Nietsch

Prof. Dr. Michael Nietsch

- Dekan der 鶹ý Law School - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Kapitalmarktrecht (Zivilrecht III)

Über uns

Das Center for Corporate Compliance an der 鶹ý Law School ist eine Forschungsstelle, an der in Zusammenarbeit mit Unternehmen und Förderern wissenschaftliche Untersuchungen und Veranstaltungen zu allen mit Compliance verbundenen Fragen durchgeführt werden. Zugleich dient das Center der Einbeziehung von Compliance in die universitre Ausbildung in Rechts- und Betriebswirtschaft und dem Angebot eines qualifizierten beruflichen Weiterbildungsangebots.


Vision und Mission

Compliance beschreibt die Notwendigkeit, durch Maßnahmen der betrieblichen Organisation für die Rechtmßigkeit unternehmerischen Handelns zu sorgen. Das betrifft gleichermaßen die Geschftsleitung und Aufsichtsorgane wie die im Betrieb beschftigten Personen. Ein sich wandelndes Regulierungsverstndnis, die fortlaufende Verdichtung rechtlicher Anforderungen und eine breitflchige Sanktionierung von Rechtsverstößen veranlassen Unternehmen in zunehmendem Maße, sich den mit Compliance verbundenen Anforderungen zu stellen. Gefordert sind dabei neben grundlegenden rechtlichen Analysen vor allem die Erarbeitung betriebswirtschaftlicher Umsetzungs- und Kommunikationsstrategien. Hinzu tritt die Entwicklung und Verwirklichung unternehmensethischer Grundprinzipien.

 

Das Center for Corporate Compliance an der 鶹ý Law School ist eine Forschungsstelle, an der in Zusammenarbeit mit Unternehmen und Förderern wissenschaftliche Untersuchungen und Veranstaltungen zu allen mit Compliance verbundenen Fragen durchgeführt werden. Zugleich dient das Center der Einbeziehung von Compliance in die universitre Ausbildung in Rechts- und Betriebswirtschaft und dem Angebot eines qualifizierten beruflichen Weiterbildungsangebots.



Themenschwerpunkte

Die Forschungsarbeit des Centers gliedert sich in vier Sulen:

  • Grundlagen von Compliance
  • Bank- und Kapitalmarktcompliance
  • Compliance-Organisation und Unternehmensverantwortung
  • Internationales

 

Das Grundlagenreferat befasst sich mit Compliance-Themen übergreifender Natur, also solchen, die nicht spezifisch einer bestimmten Industrie oder einer Branche zuzuordnen sind. Dazu gehören etwa die verbandsrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Grundlagen von Compliance. Behandelt werden demzufolge beispielsweise Themen wie Hinweisgebersysteme, interne Untersuchungen, der Compliance-Officer oder die Haftung für fehlerhafte Compliance.

 

Die Sule Bank- und Kapitalmarktcompliance trgt dem Umstand Rechnung, dass die in der Kreditwirtschaft zu beobachtende Rechtsentwicklung einerseits vielfach Leitbildfunktion hat, sie andererseits in besonderer Weise und zugleich hoher Intensitt Adressat von Unternehmensorganisationspflichten ist. Beides gebietet, ihr einen besonderen Stellenwert einzurumen.

 

Im Bereich Compliance-Organisation und Unternehmensverantwortung sind Compliance flankierende Bereiche erfasst. Dazu gehören zum einen die betriebswirtschaftliche Umsetzung von Compliance, aber auch damit verbundene empirische Fragen, wie etwa ihre Messbarkeit oder der mit ihr verbundene Beitrag zur Wertschöpfung im Unternehmen. Die Bearbeitung dieser Themen erfolgt zum Teil in enger Kooperation mit der 鶹ý Business School.

Angesichts der sich in der Unternehmenswirklichkeit zunehmend verdichtenden Erkenntnis, dass Compliance nicht allein durch rechtliche Regelungen oder wirtschaftliche Anreize bewirkt werden kann, werden unter dem Begriff der Unternehmensverantwortung Fragen wertebasierter Unternehmensführung und der Unternehmensethik behandelt.

 

Der Bereich Internationales trgt dem Umstand Rechnung, dass sich Compliance-Phnomene selten auf eine Rechtsordnung beschrnken, sondern multilateral auswirken. Zudem hat die Entwicklung in einem Staat hufig Leitbildcharakter für die in anderen Jurisdiktionen. Gegenstand dieser Forschungssule sind daher rechtsvergleichende Themen. In sie fließen zudem Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Compliance und Anti-Korruption“ der Law Schools Global League mit ein. Der Leiter des Centers ist Mitglied dieser Arbeitsgruppe.


鶹ý Compliance Tag

Der XI. Compliance Tag der 鶹ý Law School vereinte in altbewährtem Format Experten aus Wissenschaft und Praxis und widmete sich mit rund 80 Teilnehmern am 14.11.2025 drei hervorgehobenen Themengebieten, namentlich dem Hinweisgeberschutz, der digitalen Transformation sowie der Trade Compliance. Die Veranstaltung stand somit punktuell, aber auch übergreifend im Zeichen der Digitalisierung und neuer Entwicklungen der Künstlichen Intelligenz nebst den daraus folgenden Compliance-Anforderungen.

Forschung

Am Center for Compliance werden laufend Forschungsprojekte zu allen Bereichen der Compliance durchgeführt. Diese haben einen juristischen Schwerpunkt, beziehen aber auch interdisziplinre Gesichtspunkte ein und sind teilweise auch betriebswirtschaftlich ausgerichtet.


Projekte

Die Projekte sind teilweise Gegenstand von Dissertationsvorhaben. Daneben führt der Center unabhngige Studien durch. Derzeit durchgeführte Forschungsprojekte betreffen interne Untersuchungen bei Unternehmen, die Reform des Anti-Korruptionsrechts, Hinweisgebersysteme (Whistleblowing) und die wirtschaftliche Messbarkeit von Compliance. Ein weiteres Projekt wird sich mit den Leitlinien der BaFin für das Bußgeldverfahren und in rechtsvergleichender Perspektive der Verfolgungspraxis us-amerikanischer Behörden befassen.



Arbeitsgruppe Compliance

Compliance ist gelebtes Recht. Vor diesem Hintergrund ist es ein fortlaufendes Anliegen, aktuelle Entwicklungen und sich stetig wandelnde rechtliche Anforderungen zeitnah zu erfassen. Dies und die Erarbeitung von Lösungen in Unternehmen ist eine der Bestrebungen der Arbeitsgruppe „Compliance“, welche seit September 2012 an der 鶹ý Law School gebildet wurde. Die Arbeit der Gruppe dient zudem der Ausarbeitung innovativer Lehrkonzepte für Compliance im Studium.

Mitglieder der Gruppe sind neben dem Leiter, Herrn Prof. Dr. Michael Nietsch, Experten aus Wirtschaftskanzleien, die einen Schwerpunkt im Bereich Compliance haben, und überwiegend börsennotierten Unternehmen. Zu den Mitgliedern gehören Deutsche Bank AG, BASF SE, K + S AG, Fraport AG, Schenker AG, Bird & Bird LLP, Clifford Chance LLP, Dentons LLP, Gibson, Dunn & Crutcher LLP, Latham & Watkins LLP, Norton Rose Fulbright LLP, SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG sowie PricewaterhouseCoopers AG.



Compliance and Anti-Corruption Research Group der Law Schools Global League

Rechtskonformes Verhalten und die Rolle von Unternehmen bei der Bekmpfung von Korruption im Besonderen geraten zunehmend ins Blickfeld unternehmerischen Handelns. Grundlegende Systemvernderungen, neue Regulierungen und striktes Enforcement rufen stetige Herausforderungen hervor. Obwohl Sanktionen gegen Unternehmen vornehmlich von einzelnen Staaten verhngt werden, entwickeln sich verstrkt globale Trends und transnationale Rechtsprinzipien. Anliegen der Law Schools Global League ist es, dem durch entsprechend vernetzte Forschung Rechnung zu tragen. Die Compliance and Anti-Corruption Research Group der Law Schools Global League konzentriert sich dabei auf den Bereich Unternehmensintegritt und Governance. Der dabei geschaffene Thinktank vereint Wissenschaftler unterschiedlicher Werdegnge und fachlicher Spezialisierungen. Die Gruppe führt internationale und interdisziplinre Studien und Forschungsprojekte durch. Sie vermittelt Expertenrat und bietet Fortbildungskonzepte in allen Bereichen von Compliance an.

 

Weitere Informationen zur Arbeit der Gruppe finden Sie .


Das Team

Leitung
Portrtfoto von Professor Dr. Michael Nietsch

Prof. Dr. Michael Nietsch

- Dekan der 鶹ý Law School - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Kapitalmarktrecht (Zivilrecht III)

Zum Profil +49 6723 9168 160 Michael.Nietsch@ebs.edu
Sekretariat
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Stefanie Klein

Office Manager

+49 6723 9168 161 stefanie.klein@ebs.edu

Weitere Informationen zur Forschung an der 鶹ý

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+49 6723 9168 0 info@ebs.edu


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